In der Juni Ortsvereinsitzung wurde die neue Satzung beschlossen.
Wir veröffentlichen sie hiermit.
Neue Satzung des Ortsvereins
Ortsverein
Satzung des SPD-Ortsvereins Finow
§ 1Name, Tätigkeitsgebiet
1. Der Ortsverein umfasst den Ortsteil Finow der Stadt Eberswalde
2. Er führt den Namen Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
Ortsverein Finow. Sein Sitz ist jeweils
die Anschrift des Ortsvereinsvorsitzenden.
§ 2Zweck
Der Zweck des Ortsvereins ergibt sich aus seinem Bekenntnis
zu den Grundsätzen der SPD und seiner Teilnahme an
der politischen Willensbildung der Partei.
§ 3 Mitgliedschaft
1. Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand
des Ortsvereins, in dessen Gebiet
der Antragsteller/die Antragstellerin wohnt.
2. Der Vorstand muss über den Aufnahmeantrag innerhalb
eines Monats entscheiden. Lehnt der Ortsvereinsvorstand
den Aufnahmeantrag nicht innerhalb eines Monats ab, so gilt
dies als Annahme des Antrags.
3. Gegen die Ablehnung des Aufnahmeantrags kann der Bewerber
oder die Bewerberin binnen einen Monats beim
Unterbezirksvorstand Einspruch erheben.
Gegen dessen Entscheidung ist
die Anrufung des Bezirksvorstandes gegeben.
Die Entscheidung des Bezirksvorstandes ist endgültig.
4. Wird gegen die Mitgliedschaft innerhalb eines
Jahres kein Einspruch erhoben, so ist sie endgültig.
5. Einspruchsrecht hat jedes Mitglied über seinen
Ortsvereinsvorstand. Der Einspruch ist zu begründen.
Über den Einspruch entscheidet der Unterbezirksvorstand.
Gegen dessen Entscheidung ist die Anrufung
des Bezirksvorstandes zulässig.
6. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
Der Austritt ist schriftlich zu erklären. Die Rückgabe
des Mitgliedsbuches gilt als Austrittserklärung.
7. Mit der Mitgliedschaft erwirbt das Mitglied das Recht
und die Pflicht, sich im Rahmen der Statuten an der
politischen Willensbildung, den Wahlen und Abstimmungen
zu beteiligen und die Ziele
der Sozialdemokratischen Partei zu unterstützen.
8. Die zu entrichtenden Mitgliedsbeiträge richten sich
nach der Finanzordnung der Partei in der jeweils gültigen Fassung.
9. Wer die Grundwerte der SPD anerkennt, kann
ohne Mitglied der SPD zu werden, den Statuts
eines Gastmitgliedes erhalten. Die Aufnahme sowie
die Rechte und Pflichten des Gastmitgliedes richten sich
nach § 10 a des Organisationsstatuts und
der vom Parteivorstand hierzu erlassenen Richtlinie.
§ 4Organe des Ortsvereins
Organe des Ortsvereins sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
§ 5Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Ortsvereins.
Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere die Wahl
des Ortsvereinsvorstandes, der Revisoren und der Delegierten
zum Unterbezirksparteitag sowie die Verabschiedung von
Wahlvorschlägen, Anträgen und Entschließungen.
1. Die Mitgliederversammlung soll regelmäßig
einmal im Monat jedoch mindestens halbjährig stattfinden.
2. Sie wird vom Vorstand schriftlich unter Angabe
der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist
von einer Woche, sofern diese Satzung nichts anderes
vorschreibt, einberufen. Zuständig ist der/die Vorsitzende,
im Verhinderungsfall seine Stellvertretung.
3. Die Mitgliederversammlung wird von dem
oder der Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet.
Sie ist beschlussfähig, sofern sie ordnungsgemäß einberufen wurde.
4. Der Vorstand, die Revisoren und die Delegierten
zum Unterbezirksparteitag werden in einer
Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) für höchstens
zwei Jahre gewählt. Die Jahreshauptversammlung ist schriftlich
unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist
von zwei Wochen einzuberufen. Sie prüft die Stimmberechtigung
der Teilnehmer/innen und wählt
eine Versammlungsleitung. Während eines Geschäftsjahres
notwendig werdende Nachwahlen
finden auf einer Mitgliederversammlung statt.
5. Die Wahl der Vorstandsmitglieder und der Delegierten
sind geheim. Dies gilt auch für die Wahlen
oder Wahlvorschläge zu Volksvertretungen.
6. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse
mit einfacher Mehrheit, sofern die Satzung
nichts anderes vorschreibt.
7. Die Mitgliederversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben.
8. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist
auf schriftliches Verlangen von zehn Prozent
der Mitglieder einzuberufen.
§ 6Vorstand
1. Der Ortsvereinsvorstand leitet den Ortsverein.
Ihm obliegt die verantwortliche Durchführung der politischen,
organisatorischen und finanziellen Aufgaben des Ortsvereins.
2. Der Ortsvereinsvorstand besteht aus:
der/dem Vorsitzenden,
der/dem stellvertretenden Vorsitzenden,
dem für das Finanzwesen verantwortlichen
Vorstandsmitglied (Kassierer/-in)
dem/der Schriftführer(in),
den weiteren Mitgliedern.
3. Als notwendiges Organ bleibt ein Vorstand
bis zur Neuwahl im Amt. Dies kann auch geschäftsführend geschehen.
4. Die Zahl der Mitglieder mit beratender Stimme
bestimmt die Mitgliederversammlung bei
der Neuwahl des Vorstandes.
5. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.
§ 7Wahlen
1. Die Wahl des Ortsvereinsvorstandes erfolgt in getrennten Wahlgängen.
Nacheinander werden gewählt:
die/der Vorsitzende,
die/der stellvertretende Vorsitzende,
der/die Kassierer(in),
der/die Schriftführer(in),
die weiteren Mitglieder.
2. Die Durchführung der Wahlen bestimmt sich
nach der Wahlordnung der Partei. Dabei sind
die Beschlüsse und Satzungsbestimmungen der Partei
zur Mindestabsicherung von Frauen und Männern
in Funktionen und Mandaten strikt zu beachten.
3. Persönliche Anforderungen für Kandidaturen,
soweit sie sich aus den Statuten und Verhaltensregeln in
der jeweiligen gültigen Fassung ergeben, sind zu beachten.
§ 8Revision
1. Zur Prüfung der Kassenführung des Ortsvereins werden
für die Dauer der Amtszeit des Ortsvereinsvorstandes
mindestens zwei Revisoren/Revisorinnen gewählt.
Sie dürfen weder Mitglieder des Ortsvereinsvorstandes
noch hauptamtlich tätige Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen
der Partei sein.
2. Sie berichten der Jahreshauptversammlung und
stellen den Antrag auf Entlastung
des Vorstandes in Finanzangelegenheiten.
3. Die Finanzordnung der Partei ist
verbindliche Grundlage für
das wirtschaftliche Handeln des Ortsvereins.
4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 9Satzungsänderungen
Änderungen dieser Satzung können nur mit Zweidrittelmehrheit durch eine Mitgliederversammlung beschlossen werden, die schriftlich unter genauer Angabe der beabsichtigten Änderung mit einer Frist von zwei Wochen einzuberufen ist.
§ 10Arbeitsgemeinschaften und Datenschutz
1. Die Grundsätze für die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften
in der SPD sowie die Datenschutzrichtlinien gelten
in der jeweils gültigen Fassung.
2. Mitgliederentscheide richten sich nach § 13 Organisationsstatut
und den dazu ergangenen Verfahrensvorschriften.
§ 11Schlussbestimmung
Diese Satzung gilt nur im Rahmen des Organisationsstatuts der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands,
der Satzung des Landesverbandes Brandenburg
und der Satzung des Unterbezirks Barnim
in der jeweils gültigen Fassung.
§ 12Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 24. Juni 2008 in Kraft.
Jörg Mrozek Uwe Ebert
Stellvertretender Vorsitzender Vorsitzender
Hardy Lux - Team EIN Brandenburg
Kontakt
SPD-Ortsverein Finow
c/o Ringo Wrase
E-Mail: ringo.wrase@spd-barnim.de
Spenden an den Ortsverein:
IBAN: DE29170520003500275108 BIC: WELADED1GZE
SPD I BFE Fraktion Eberswalde
Karl-Marx-Platz 4, 16225 Eberswalde
1 Min zu Fuß von der Bus-Haltestelle: "Karl-Marx-Platz"
(Linie 861 und 862)
Telefon: 03334 -366 92 74
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